MBC-Protest abgelehnt: Bayern-Sieg in BBL bleibt bestehen

MBC-Protest abgelehnt: Bayern-Sieg in BBL bleibt bestehen

Die Basketball-Bundesliga (BBL) hat den Antrag des Syntainics MBC, das Hauptrundenspiel gegen den FC Bayern München für den MBC zu werten, als «unzulässig» abgewiesen. Das gab BBL-Spielleiter Dirk Horstmann in einer Mitteilung bekannt. Die Weißenfelser hatten Einspruch gegen die Niederlage eingelegt und beantragt, dass der letzte Dreier der Bayern zum 90:88-Endstand nicht zählen dürfe.

Der Spielleiter begründete die Abweisung damit, dass eine Protestanmeldung nicht erkennbar gewesen sei. Nach Angaben des Vereins hatte der MBC-Geschäftsführer Martin Geissler unmittelbar nach dem Spiel versucht, Kontakt zum Kommissar und zu den Schiedsrichtern aufzunehmen.

Der MBC kündigte nach dem Urteil an, auf eine Berufung zu verzichten. «Die volle Konzentration von Club, Mannschaft und Umfeld soll den verbleibenden drei Hauptrundenspielen gelten», hieß es in einer Mitteilung. Der MBC ist zurzeit Tabellenzehnter und hat noch Chancen auf den direkten Einzug in das Playoff-Viertelfinale.

Diese Szene löste Diskussionen aus

Was war beim Spiel am vergangenen Sonntag passiert? Die Bayern waren 1,7 Sekunden vor Schluss in Ballbesitz, bei einem Einwurf der Bayern berührte MBC-Profi Ivan Tkachenko den Ball sichtbar. Die Uhr wurde da jedoch noch nicht gestartet. Shabazz Napier hatte somit Zeit, seinen Dreier zu werfen. Beim anschließenden Videostudium bewertete Schiedsrichterin Anne Panther laut MBC-Geschäftsführer Martin Geissler, «ob die Berührung stark war oder nicht. Das spielt aber keine Rolle, es zählt die Berührung.» Geissler kündigte deshalb an, gegen die Entscheidung Protest einzulegen.

Als Grund für den Einspruchsverzicht gab der Verein an, dass der Protest auch bei fristgerechter Einreichung von der Spielleitung als nicht begründet abgewiesen worden wäre. «Die Entscheidung der Schiedsrichter Anne Panther und Christof Madinger unter Hinzuziehung des lnstant Replay Systems (Videobeweis) hätte die Spielleitung als Tatsachenentscheidung eingestuft.» Und solche seien grundsätzlich nicht anfechtbar.